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Für Verkäufe, Erbauseinandersetzungen, Ermittlung des Zugewinns im Eheschei-dungsverfahren und die Begründung von Rechten an Grundstücken ist die Kenntnis des Verkehrs (Markt-) wertes einer Immobilie oder eines grundstücksgleichen Rechtes (Wohnungseigentum, Erbbaurecht) eine wichtige Voraussetzung.

Auch die gutachterliche Schätzung der Wertminderung einer Immobilie durch ein Recht (z.B. Wohnungsrecht, Wegerecht, Baulast usw.) und der Wert eines Rechtes an einer Immobilie für die Berechtigten so wie Miet- und Beleihungswert-gutachten sind Gegenstand meiner Tätigkeit.

Als von der Ingenieurkammer Sachsen-Anhalt öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger für die Bewertung von bebauten und unbebauten Grundstücken biete ich die Gewähr für eine hohe Kompetenz auf dem Bestellungsgebiet und für absolute Objektivität der von mir erstellten Gutachten.